Elterngeld Berechnen 2025: So Einfach Ermitteln Sie Ihren Anspruch

Elterngeld berechnen kann kompliziert sein, besonders wenn Sie sich auf die Ankunft Ihres Kindes vorbereiten und finanzielle Sicherheit planen möchten. Viele werdende Eltern unterschätzen, wie wichtig die korrekte Berechnung ist – und verlieren dadurch möglicherweise Hunderte Euro an Unterstützung.
Die finanzielle Unterstützung während der Elternzeit ist für Familien von entscheidender Bedeutung. Tatsächlich hängt die Höhe Ihres Elterngeldes von verschiedenen Faktoren ab: Ihrem Einkommen vor der Geburt, Ihrer Steuerklasse und sogar dem gewählten Bezugszeitraum. Außerdem spielen Ihre individuellen Rechte als Elternteil eine wichtige Rolle beim Antragsprozess, wobei bestimmte Fristen unbedingt eingehalten werden müssen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Elterngeldanspruch für 2025 korrekt berechnen können. Wir erklären die Grundlagen, zeigen typische Fallstricke auf und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie das Maximum aus Ihrem Anspruch herausholen können – ohne dass Sie sich durch unzählige Behördenformulare kämpfen müssen.
Was ist Elterngeld und wer hat Anspruch?
Das Elterngeld stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes dar. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren oder zeitweise pausieren, um sich der Betreuung ihres Neugeborenen zu widmen. Seit seiner Einführung am 1. Januar 2007 – als Nachfolger des Erziehungsgeldes – hat es vielen Familien geholfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Grundvoraussetzungen für den Bezug
Um Elterngeld beantragen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche während des Bezugs
Ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt liegt unter der festgelegten Grenze
Besonders wichtig zu beachten: Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro für Paare und Alleinerziehende. Bei Überschreitung dieser Grenze besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Der Anspruch auf Elterngeld gilt für verschiedene Personengruppen: Angestellte, Beamte, Selbstständige, Erwerbslose, Studierende, Hausfrauen und Hausmänner sowie Teilzeitbeschäftigte. Allerdings gelten für ausländische Eltern zusätzliche Voraussetzungen. EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können in Deutschland Elterngeld erhalten, wenn sie hier wohnen oder arbeiten.
Unterschiede zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld wird in drei verschiedenen Varianten angeboten, die je nach persönlicher Situation gewählt werden können:
Basiselterngeld:
Kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden
Beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt
Mindestbetrag: 300 Euro, Höchstbetrag: 1.800 Euro pro Monat
Gemeinsamer Anspruch der Eltern auf 12 Monate plus 2 Partnermonate
ElterngeldPlus:
Ermöglicht einen doppelt so langen Bezugszeitraum
Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus
Maximal halb so hoch wie das Basiselterngeld (zwischen 150 und 900 Euro)
Besonders vorteilhaft für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten
Darüber hinaus gibt es den Partnerschaftsbonus – zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
Die Varianten können frei miteinander kombiniert werden. Beispielsweise können Eltern zunächst Basiselterngeld beziehen und später auf ElterngeldPlus umsteigen. Diese flexible Gestaltung ermöglicht eine individuelle Anpassung an die familiäre Situation.
Sonderregelungen für Alleinerziehende und Nicht-Erwerbstätige
Alleinerziehende genießen besondere Regelungen beim Elterngeld. Als alleinerziehend gelten Sie, wenn:
Der andere Elternteil weder mit Ihnen noch mit dem Kind zusammenwohnt
Sie steuerrechtlich als alleinerziehend gelten (Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)
Unter diesen Voraussetzungen können Alleinerziehende den gesamten Elterngeldanspruch von 14 Monaten Basiselterngeld allein beanspruchen – einschließlich der Partnermonate. Alternativ besteht die Möglichkeit, bis zu 28 Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Zudem können Alleinerziehende auch den Partnerschaftsbonus für sich allein nutzen, wenn sie zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Nicht-Erwerbstätige haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte – wie Studierende, Hausfrauen und Hausmänner oder Empfänger von Bürgergeld – erhält den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich.
Für Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, sowie für Eltern von Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung gelten Sonderregelungen, die einen längeren oder gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld ermöglichen.
Wichtig zu beachten ist außerdem: Während des Elterngeldbezugs können Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne Ihren Anspruch zu verlieren. Dies bietet zusätzliche Flexibilität bei der Vereinbarung von Familie und Beruf.
So funktioniert die Berechnung des Elterngelds
Die Berechnung des Elterngeldes folgt einem festgelegten System, das auf Ihrem früheren Einkommen basiert. Verstehen Sie die einzelnen Schritte, können Sie Ihren Anspruch besser einschätzen und finanzielle Überraschungen vermeiden.
Der Bemessungszeitraum: Welche Monate zählen?
Der Bemessungszeitraum umfasst grundsätzlich 12 Kalendermonate vor der Geburt Ihres Kindes. Bei Nicht-Selbstständigen werden die 12 Monate vor dem Geburtsmonat herangezogen. Für Mütter ist es der Zeitraum vor Beginn des Mutterschutzes.
Bestimmte Monate bleiben jedoch unberücksichtigt:
Monate mit Mutterschaftsgeldbezug
Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind (bis zum 14. Lebensmonat)
Monate mit schwangerschaftsbedingten Erkrankungen
Monate mit Wehr- oder Zivildienstpflichten
Bei Selbstständigen und Personen mit Mischeinkünften gilt als Bemessungszeitraum der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt – in der Regel das Kalenderjahr.
Wie das Nettoeinkommen ermittelt wird
Für die Berechnung wird nicht Ihr tatsächliches Netto, sondern das sogenannte "Elterngeld-Netto" verwendet. Dieses berechnet sich wie folgt:
Zunächst wird Ihr gesamtes Bruttoeinkommen aus dem Bemessungszeitraum zusammengerechnet
Einmalige Leistungen wie Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr (102,50 Euro monatlich) wird abgezogen
Das Ergebnis wird durch 12 geteilt, um den monatlichen Durchschnitt zu erhalten
Als Berechnungsgrundlage werden maximal 2.770 Euro monatlich berücksichtigt.
Welche Abzüge berücksichtigt werden
Von Ihrem Bruttomonatseinkommen werden folgende Beträge pauschal abgezogen:
Steuern: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
Sozialversicherungsbeiträge:
9% für Kranken- und Pflegeversicherung
10% für Rentenversicherung
2% für Arbeitslosenversicherung
Diese Beträge werden allerdings nur dann abgezogen, wenn Sie in der jeweiligen Versicherung pflichtversichert waren.
Beispielrechnung für Angestellte
Charlotte arbeitet im Marketing und verdient monatlich 2.700 Euro brutto. In Steuerklasse 1 beträgt ihr Netto etwa 1.880 Euro. Während der Elternzeit arbeitet sie nicht und erhält daher etwa 1.160 Euro Elterngeld monatlich (65% ihres Nettoeinkommens).
Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt grundsätzlich:
65% bei einem monatlichen Nettoeinkommen ab 1.240 Euro
66% bei einem Nettoeinkommen von 1.220 Euro
67% bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro
Für Geringverdiener erhöht sich der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100%.
Beispielrechnung für Teilzeit
Frieder verdient vor der Geburt 2.000 Euro netto monatlich. Sein voller Anspruch auf Basiselterngeld beträgt 65% dieses Betrags, also 1.300 Euro.
Wenn er nach sechs Monaten wieder in Teilzeit arbeitet und dabei 1.000 Euro verdient, bekommt er für den Einkommensausfall noch 650 Euro Elterngeld (65% von 1.000 Euro). Zusammen mit seinem Teilzeiteinkommen hat er dann 1.650 Euro zur Verfügung.
Beim ElterngeldPlus beträgt die monatliche Zahlung maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, dafür können Sie es doppelt so lange beziehen. Es lohnt sich besonders, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten.
Sonderfälle bei der Elterngeldberechnung
Bei speziellen Lebenssituationen gelten besondere Regeln für die Elterngeldberechnung. Während standardmäßige Berechnungen für viele Familien ausreichen, benötigen bestimmte Konstellationen angepasste Methoden, um Ihren Anspruch korrekt zu ermitteln.
Selbstständige und Mischeinkünfte
Für Selbstständige gilt ein anderer Bemessungszeitraum als für Angestellte. Statt der letzten zwölf Monate vor der Geburt wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen. Dies betrifft auch Personen mit Mischeinkünften – also Menschen, die sowohl selbstständig tätig sind als auch ein Angestelltenverhältnis haben.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit beziehen, gelten Sie für das Elterngeld grundsätzlich als selbstständig. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Lagen Ihre monatlichen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowohl im Kalenderjahr der Geburt als auch im Kalenderjahr davor durchschnittlich unter 35 Euro, können Sie beantragen, dass nur Ihr Angestellteneinkommen berücksichtigt wird.
Bei negativen Einkünften aus einem Gewerbebetrieb werden diese mit Null in die Berechnung aufgenommen – Verluste wirken sich demnach nicht negativ auf Ihr Elterngeld aus.
Mehrlingsgeburten und Geschwisterbonus
Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie nicht für jedes Kind separates Elterngeld, sondern einen Mehrlingszuschlag. Dieser beträgt:
300 Euro zusätzlich pro Mehrlingskind beim Basiselterngeld
150 Euro zusätzlich pro Mehrlingskind beim ElterngeldPlus
Bei Zwillingen erhöht sich dadurch das Basiselterngeld um 300 Euro, bei Drillingen um 600 Euro und bei Vierlingen um 900 Euro. Der Mindestbetrag erhöht sich entsprechend – bei Zwillingen beträgt das Basiselterngeld mindestens 600 Euro statt 300 Euro.
Darüber hinaus können Sie einen Geschwisterbonus erhalten, wenn weitere Kinder in Ihrem Haushalt leben. Dieser beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich beim Basiselterngeld und 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Der Anspruch besteht, wenn:
mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt
mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben
ein weiteres Kind mit Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 20) unter 14 Jahren im Haushalt lebt
Der Geschwisterbonus entfällt, sobald das ältere Kind das entsprechende Alter erreicht.
Zweites Kind während laufender Elternzeit
Wird während einer laufenden Elternzeit ein weiteres Kind geboren, ergeben sich besondere Herausforderungen. Zunächst kann sich der Bemessungszeitraum für das zweite Kind verschieben, wenn im regulären Bemessungszeitraum Elterngeld für das erste Kind bezogen wurde.
Beziehen Sie bereits ElterngeldPlus für Ihr erstes Kind und bekommen ein zweites, können Sie für beide Kinder gleichzeitig Elterngeld erhalten. Allerdings wird in diesem Fall das Elterngeld für das erste Kind auf den Mindestbetrag (150 Euro) gekürzt. Daher ist es oft sinnvoller, den Bezugszeitraum des ersten Kindes rückwirkend zu ändern.
Falls Sie während einer Elternzeit erneut schwanger werden, können Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden, um in den Mutterschutz des zweiten Kindes zu gehen. Der Arbeitgeber muss hier nicht zustimmen.
Mutterschaftsgeld und andere Leistungen
Mutterschaftsleistungen und Elterngeld haben denselben Zweck – sie gleichen Einkommensausfälle nach der Geburt aus. Daher werden Mutterschaftsleistungen in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet.
Beachten Sie folgende Regelungen:
Monate mit Mutterschaftsgeldbezug gelten automatisch als Monate mit Basiselterngeld
Ist das Mutterschaftsgeld höher als das Elterngeld, erhalten Sie nur das Mutterschaftsgeld
Ist das Elterngeld höher, bekommen Sie zusätzlich zum Mutterschaftsgeld den Differenzbetrag
Die Anrechnung erfolgt tagegenau. Endet das Mutterschaftsgeld während eines Lebensmonats, erhalten Sie für die restlichen Tage anteilig Elterngeld. Das betrifft insbesondere den achtwöchigen Mutterschutz nach der Geburt, der etwas kürzer ist als zwei volle Lebensmonate des Kindes.
Bei Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind – etwa wenn Sie während des Elterngeldbezugs für das erste Kind erneut schwanger werden – erfolgt die Anrechnung nur teilweise. In diesem Fall werden Ihnen mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus monatlich garantiert.
Elterngeld optimieren: Tipps für mehr Anspruch
Mit ein paar klugen Strategien können Sie Ihr Elterngeld deutlich erhöhen. Viele Eltern verschenken unbewusst hunderte oder sogar tausende Euro, weil sie die Gestaltungsmöglichkeiten nicht kennen. Hier erfahren Sie, wie Sie das Maximum aus Ihrem Anspruch herausholen.
Steuerklassenwechsel rechtzeitig planen
Der Steuerklassenwechsel ist einer der wirksamsten Hebel zur Elterngeldoptimierung für verheiratete Paare. Der Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleiben möchte, sollte frühzeitig in die günstigere Steuerklasse III wechseln. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen, was direkt zu einem höheren Elterngeld führt.
Beachten Sie unbedingt: Der Wechsel muss spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Da der Wechsel erst ab dem Folgemonat wirksam wird, sollten Sie praktisch acht Monate vor dem Mutterschutz handeln.
Ein Beispiel verdeutlicht den finanziellen Vorteil: Bei einem Bruttogehalt von 2.800 Euro monatlich beträgt das Nettoeinkommen in Steuerklasse V etwa 1.545 Euro, was zu einem Elterngeld von 1.004 Euro führt. Nach einem Wechsel in Steuerklasse III steigt das Netto auf 2.125 Euro, wodurch sich das Elterngeld auf 1.380 Euro erhöht – ein Plus von 4.512 Euro über zwölf Monate.
Einkommen gezielt erhöhen vor der Geburt
Insbesondere Selbstständige können durch strategische Planung ihr Elterngeld optimieren. Als Bemessungszeitraum gilt das Kalenderjahr vor der Geburt. Folgende Maßnahmen sind sinnvoll:
Weniger Ausgaben im maßgeblichen Jahr geltend machen
Einnahmen gezielt in das Jahr vor der Geburt verlagern
Investitionen auf das Jahr nach der Bemessung verschieben
Angestellte mit geringem Einkommen profitieren besonders: Die Elterngeld-Ersatzrate erhöht sich schrittweise von 65 auf bis zu 100 Prozent bei einem Netto-Einkommen unter 1.000 Euro.
Partnerschaftsbonus strategisch nutzen
Der Partnerschaftsbonus bietet zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten. Die Voraussetzungen:
Beide Eltern arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden
Der Bonus wird für mindestens 2 und höchstens 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate beantragt
Je nach Einkommen erhält jeder Elternteil zwischen 150 und 900 Euro monatlich – insgesamt mindestens 600 Euro und maximal 7.200 Euro zusätzlich. Obwohl dies eine attraktive Möglichkeit darstellt, nutzen nur etwa 2% der Elterngeldbeziehenden diesen Bonus.
Günstigerprüfung bei Selbstständigen
Für Selbstständige mit Mischeinkünften gibt es seit September 2021 eine besondere Option: Liegt der monatliche Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit im Durchschnitt unter 35 Euro, kann eine Einstufung als Angestellter beantragt werden.
Außerdem können Selbstständige bei Einkommenseinbußen durch Schwangerschaft, Corona-Pandemie oder Elterngeldbezug für ein älteres Kind beantragen, einen weiter zurückliegenden Bemessungszeitraum heranzuziehen. Dies ist besonders bei einem zweiten Kind vorteilhaft, da oft auf das Einkommen vor der ersten Geburt zurückgegriffen werden kann.
So stellen Sie den Antrag richtig
Der Antragsprozess ist entscheidend für Ihren Elterngeldanspruch. Nach der gründlichen Vorbereitung und Berechnung müssen Sie den Antrag korrekt und fristgerecht einreichen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
Wo und wie Sie den Antrag einreichen
Ihren Elterngeldantrag reichen Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle ein. Maßgeblich ist dabei der Wohnort Ihres Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung. Jeder Regierungsbezirk verfügt über eine eigene Regionalstelle.
Mittlerweile können Sie in zahlreichen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen den Antrag auch digital über ElterngeldDigital einreichen.
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie:
Bei der zuständigen Elterngeldstelle
Bei vielen Gemeindeverwaltungen
Bei den meisten Krankenkassen
In Krankenhäusern mit Geburtenstation
Wichtige Fristen und Unterlagen
Beachten Sie unbedingt: Der Elterngeldantrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Für eine rückwirkende Zahlung ab Geburt muss der Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate eingereicht werden.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck "für Elterngeld" im Original
Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen (Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate)
Bescheid über Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
Nachweis über Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Bescheinigung des Arbeitgebers über Ihre Elternzeit
Ihre Bankverbindung (IBAN)
Steuerliche Identifikationsnummer beider Elternteile
Was tun bei Änderungen nach Antragstellung?
Änderungen nach der Antragstellung sind möglich und in bestimmten Fällen sogar notwendig. Informieren Sie Ihre Elterngeldstelle umgehend, wenn:
Sie umziehen
Das Kind nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt
Sie eine Erwerbstätigkeit beginnen, beenden oder Ihre Arbeitszeit ändern
Sich die Höhe Ihres Einkommens ändert
Sich Ihre Bankverbindung ändert
Für Änderungen genügt ein formloses Schreiben an die Elterngeldstelle. Änderungen, die zukünftige Lebensmonate betreffen, sind grundsätzlich immer möglich. Rückwirkende Änderungen sind hingegen nur bis zu drei Monate möglich. Nach Ablauf des Elterngeldbezugs sind keine Änderungen mehr möglich.
Praktischer Tipp: Bereiten Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes alle Unterlagen vor und fügen Sie später nur noch die Geburtsurkunde hinzu. Dies spart wertvolle Zeit in der ersten Phase mit Ihrem Neugeborenen.
Fazit
Fazit: Ihr Weg zum optimalen Elterngeld
Elterngeld stellt zweifellos eine zentrale finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes dar. Während der ersten Lebensmonate Ihres Kindes sorgt es für finanzielle Stabilität und ermöglicht eine intensivere Betreuung ohne existenzielle Sorgen. Die korrekte Berechnung Ihres Anspruchs für 2025 kann jedoch kompliziert sein – besonders angesichts der verschiedenen Modelle wie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Mehrere Faktoren beeinflussen Ihre tatsächliche Elterngeldhöhe entscheidend. Ihr Einkommen vor der Geburt, Ihre Steuerklasse sowie die gewählte Bezugsdauer spielen dabei eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus lohnt sich eine frühzeitige Planung. Der rechtzeitige Wechsel der Steuerklasse oder die strategische Nutzung des Partnerschaftsbonus können Ihren Anspruch erheblich erhöhen. Alleinerziehende sollten außerdem die speziellen Regelungen für ihre Situation kennen und nutzen.
Die Antragstellung erfolgt zwar erst nach der Geburt, doch eine gute Vorbereitung spart wertvolle Zeit und Nerven. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen vorab und reichen Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes ein, damit die Zahlungen rückwirkend ab der Geburt erfolgen können.
Elterngeld bedeutet für viele Familien mehr als nur finanzielle Unterstützung – es schafft Freiräume für die ersten gemeinsamen Monate mit Ihrem Kind. Eine durchdachte Planung hilft Ihnen deshalb, das Maximum aus Ihrem Anspruch herauszuholen und die Elternzeit ohne unnötige finanzielle Einschränkungen zu genießen. Nutzen Sie diese Informationen, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Elternzeit optimal zu gestalten.
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